Die Bundesregierung hat zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme beschlossen. Diese Maßnahmen wirken sich auf die Jahresabrechnungen der Energiepreise aus und führen zu Verzögerungen bei der Rechnungsstellung.

Diese Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Für den Großteil des prognostizierten Jahresverbrauchs pro Netzentnahmestelle (80% bzw. 70%) wird der Preis pro Kilowattstunde Strom, Erdgas und Wärme auf einen festen Arbeitspreis (Referenzpreis) begrenzt. Der Staat übernimmt die Differenz zum, mit dem Energieversorger vertraglich vereinbarten, Preis. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis. Haushalte und Unternehmen, die nicht zu den Anspruchsberechtigten gehören oder deren vertragliche Preise unter den Referenzpreisen liegen, sind aktuell nicht betroffen.

Vielleicht wundern Sie sich, dass Sie Ihre im Januar, Februar oder März anstehenden Jahresabrechnungen mit der zu verrechnenden Entlastung noch nicht erhalten haben. Seien Sie gewiss, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten die staatlichen Preisbremsen für Sie umzusetzen.


Die Entwicklung der erforderlichen neuen Algorithmen und Umsetzung im IT-System dauern länger als gedacht. Denn jedes Produkt, jeder Vertrag, jeder Geschäftskunde/in muss „angefasst“ werden, um je nach Anspruchsberechtigung sowie ggf. selbst festgelegter Aufteilung der Entlastungen auf seine Entnahmestellen individuell entlastet werden zu können. Weitere Ergänzungen und Änderungen zum Gesetz wie z.B. die Deckelung des Differenzbetrages, der alle 3 Monate überprüft werden soll, erschweren den Prozess.


Diese Situation und die damit verbundene hohe Auslastung unserer Mitarbeiter/innen u.a. in unserer IT, in der Abrechnung, im Vertrieb und im Kundenkontakt führen zu Verzögerungen in der Rechnungsstellung und Rechnungsversand. Es wird daher noch dauern, bis wir Ihnen die ausstehenden Jahresabrechnungen zusenden können. Wir empfehlen Ihnen für die ausstehenden Jahresabrechnungen ggf. selbst Rückstellungen vorzunehmen.